Energiedienstleistungsgesetz [EDL-G]

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Energiedienstleistungsgesetz

Ein neues Gesetz hat bei vielen Firmen dieses Jahr für Aufsehen gesorgt und tut es noch. Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist ein Instrument zur Effizienzverbesserung und betrifft branchenunabhängig, bis zu 50.000 Firmen in Deutschland. Dabei müssen sich erstmals alle möglichen Nicht-KMU Gedanken um Ihre Energieverbräuche machen, auch wenn diese keine energieintensiveren Prozesse im Betrieb nutzen. Aber was ist das EDL-G eigentlich genau und für wen gilt es?

Das Energiedienstleistungsgesetz ist aus einer europäischen Forderung zu mehr Energieeffizienz hervorgegangen. Alle Mitgliedsstaaten müssen Effizenzverbesserungen in Ihren Ländern nachweisen. Dem kommt Deutschland jetzt mit der Verabschiedung des EDL-G nach. Dies ist auch hinsichtlich des nationalen Aktionsplan Energieffizienz eine der 3 Säulen der Energiewende, die aus dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, dem Einsparen von Energie und eben der Energieffizenzverbesserung besteht.

 

Was bedeutet Energieaudit?

Ein Energieaudit ist das Sammeln und Erfassen aktueller und historischer Energiedaten aller Energieformen (Gas, Strom, Druckluft, etc..) an verschiedenen Standorten. Aber auch die Gebäudehülle und Fahrzeuge müssen mit aufgenommen werden. Zurecht fragt sich nun so manche eingemietete Firma wieso sie Gebäudedaten monitoren soll, die sie nicht ändern kann. Das EDL-G schreibt aber sowieso gar keine Umsetzungsmaßnahmen vor. Wenn Einsparpotentiale letztendlich klar aufgezeigt werden können, werden sie sicher auch häufig umgesetzt werden. Nachgewiesen werden muss dies aber nicht. 

 

Wer muss Audits nachweisen?

Firmen die lt. europäischer Definition nicht als kleines oder mittelständisches Unternehmen gelten, dabei mehr als 250 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von mehr als 50Mio haben, sind verpflichtet teilzunehmen. Hochrechnungen gehen dabei von um die 100.000 Unternehmen aus, die davon betroffen sind. Die Anforderung ist dabei nicht branchenspezifisch. Bei verbundenen Unternehmen müssen wiederum die Mehrheitsverhältnisse untereinander beachtet werden.

Einige Ausnahmen kristallisieren sich bereits von Seiten der BAFA heraus. So müssen beispielsweise Firmenkonstrukte ohne Mitarbeiter keinen Audit machen, außerdem muss nur für 90% des Energieverbrauchs ein Audit gemacht werden. Bestimmte energiearme Unternehmensteile können so weggelassen werden.

Ein Audit muss übrigens nicht gemacht werden, wenn entweder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 bzw ein Umweltmanagementsystem nach EMAS III vorhanden oder geplant ist.

 

Wer darf Audits durchführen?

Energieaudits können von internen und externen Personen durchgeführt werden. Allerdings dürfen nur bei der BAFA zertifizierte Energieberater das eigentliche Audit durchführen, während das Sammeln der Daten auch von eigenen Mitarbeitern erledigt werden kann.

 

Fristen und Sanktionen

Stichtag ist der 5.12.2015, zu dem der gesamte Prozess abgeschlossen sein muss. Hinsichtlich der Komplexität mancher Firmenkonstrukte und der eigentlichen Datensammlung ist dies eine sportliche Zeitvorgabe. Zwar ist damit zu rechnen, dass bei derartigen Anforderungen mit der doch recht kurzen Zeitvorgabe in der Stichprobenprüfung auch Toleranzen zugestanden werden, das Gesetz sieht bei Nichterfüllung jedoch Strafen bis zu 50.000 € vor. 

 

Sprechen Sie uns an, wenn Sie prüfen wollen ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder Sie planen einen Audit durchzuführen. 

 

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