Jetzt Staatshilfen bei hohen Energiekosten beantragen!

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Ihr Unternehmen ist gebeutelt von den stetig steigenden Kosten für Strom und Gas?

Mit dem Energiekostendämpfungsprogramm, kurz EKDP, hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm für energieintensive Unternehmen aufgelegt. Jedoch gilt hier ein schnelles Handeln!

Am 14.7.2022 hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm aufgelegt, welches darauf abzielt, die erhöhten Energiebeschaffungskosten für die deutsche Wirtschaft abzufangen. Dies sieht einen Zuschuss für Gas- und Stromkosten vor, welcher in 3 Stufen unterteilt ist. Nachfolgend ist dargestellt, welche Förderstufen welche Förderung enthalten.

 

 

Förderstufe 1

Förderstufe 2

Förderstufe 3

Zuschussquote monatl. Feb. bis Juni 2022

30%

50%

70%

Zuschussquote monatl. Juli bis Sep. 2022

20%

40%

60%

Maximal Zuschuss pro Monat für Strom und Gas

250.000 €

3,125 Mio. €

6,25 Mio. €

Maximal Zuschuss für gesamten Zeitraum

2 Mio. €

25 Mio. €

50 Mio. €

 

Um den Zuschuss zu erhalten, muss bis zum 31.08.2022 der Antrag vollständig über das bereitgestellte Onlineportal der BAFA eingereicht werden. In diesem Antrag müssen unter anderem die Kosten für Energie im letzten Kalenderjahr hinterlegt sein, um die Kostensteigerung zum aktuellen Jahr zu ermitteln. Daraus kann dann der monatliche Zuschuss abgeleitet werden, welcher von der BAFA als in Höhe von 80 % des gesamten Betrages vorausgezahlt wird. Darüber hinaus können in der Förderstufe 2 und 3 auch noch Betriebsverluste geltend gemacht werden.

 

Als energieintensives Unternehmen gilt man, wenn die Energiebeschaffungskosten min. 3 % vom Produktionswert betragen. Als Referenzzeitraum wird dafür das letzte Geschäftsjahr 2021 angenommen.

 

Dieser Antrag und die dafür benötigten Voraussetzungen wirken auf den ersten Blick sehr aufwendig, jedoch kann mit der richtigen Fachkompetenz die Erfolgswahrscheinlichkeit auf einen bezuschlagten Zuschuss deutlich erhöht werden.

 

Gerne analysieren wir Ihre Lage und unterstützen Sie bei der Bewältigung des Zuschussverfahrens. Kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder telefonisch (0351/8112961023). Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

PS: Voraussetzung für den Zuschuss ist u. a. auch ein Energiemanagementsystem oder eine Erklärung zur Durchführung energieeffizienter Maßnahmen. Auch hier können wir Ihnen gerne beratend bei Seite stehen.

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