Die Strompreiszusammensetzung

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Der Strompreis, so scheint es, kennt momentan nur eine Richtung: nach oben.

Wenn man die Statistiken des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft(BDEW) liest, stellt sich tatsächlich ein klares Bild dar. Der Strompreis für die Privathaushalte ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Um die Kosten der Stromlieferung transparent zu gestalten, haben wir für Sie eine Übersicht über die Zusammensetzung des Strompreises vorbereitet.

Der Strompreis beinhaltet die 4 Hauptkomponenten: Erzeugung, Transport, Umlagen und Steuern.

 

Die Erzeugung des Stroms umfasst die Umwandlung von Energie in elektrischen Strom von konventionellen Kraftwerken, die zur Verarbeitung Rohstoffe benötigen (Atom-, Kohle-, Gaskraftwerke) oder erneuerbaren Energien Anlagen, die die natürlich vorhandenen und unendlichen Ressourcen nutzen (Photovoltaik, Wind-, Wasserkraft)

Die Bildung des Erzeugungspreises entsteht an der Strombörse(EEX in Leipzig) oder durch direkte Lieferverträge für einzelne Kraftwerke. Die Kosten für die Stromerzeugung sind die am besten beeinflussbaren Kosten und letztendlich auch die die bestimmen, ob Grau- oder Grünstrom genutzt wird.

 

Der Transport des Stroms geschieht zunächst über verschiedene Spannungsebenen, die letztendlich auch den Preis bestimmen. Für weite Übertragungswege werden verlustärmere Höchst- und Hochspannungsleitungen genutzt(380-110 kV), welche dann spätere auf kleinere Spannungsebenen heruntertransformiert werden. Die Mittelspannung umfasst 20 bzw. 10kV Leitungen, welche schon häufig von Firmen direkt genutzt werden, die somit die Kosten für die Transformation in Niederspannung einsparen können. Der klassische Hausanschluss befindet sich in der kleinsten Spannungsebene in Niederspannung, zwischen 400V (dreiphasig) und den klassischen 230V(einphasig).

Die Entnahmeebene bestimmt letztendlich die Höhe der Netznutzungsentgelte. Je kleiner die Spannungsebene für die Nutzung ist, desto höher sind die resultierenden Kosten, da alle übergeordneten Spannungsebenen mit bezahlt werden müssen.

Die Kosten für die Netzentgelte werden jährlich neu von einer Regulierungsbehörde festgelegt und variieren zwischen den Netzbetreibern z.t. erheblich.

 

Ein immer größer werdender Anteil sind die Umlagen auf den Strompreis, die von jedem Letztverbraucher bezahlt werden müssen. Diese Umlagen dienen größtenteils der Sozialisierung entstehender Kosten durch die Energiewende.

 

EEG-Umlage:  

Die erneuerbare Energien Umlage umfasst die Förderung erneuerbarer Energien Anlagen, die über einen Umlagemechanismus von Letztverbrauchern erhoben wird. Sie wird jeden 15.Oktober neu festgelegt und macht den größten Teil der Umlagen aus.

Sie beträgt für das Lieferjahr 2016: 6,354 Cent (Vgl: 2015: 6,17 Cent; 2014: 6,24Cent; 2013: 5,277 Cent; 2012 3,592 Cent)

KWK-Umlage:      

Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, also von Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme produzieren und nutzen zählen damit in den Bereich der erneuerbaren Anlagen, obwohl sie mit konventionellen Brennstoffen angetrieben sein können.

Die KWK-Umlage für 2016 beträgt 0,445 Ct (Vgl 2015: 0,254 Ct; 2014: 0,178Ct; 2013: 0,126 Ct )

Offshore-Umlage:

Da es immer häufiger auftritt, dass Offshore Windanlagen fertiggestellt werden aber deren Anbindung an das Stromnetz fehlt, hat man 2013 eine Haftungsumlage eingeführt, die die Vergütungen an die Windparkbetreiber zusichert. Der Stromkunde bezahlt also die Fehlplanung bei der Netzanbindung und deckelt das Risiko der Übertragungsnetzbetreiber.

Die Offshore-Umlage hat 2016 einen Betrag von 0,040 Cent. (Vgl. 2015: -0,051ct; 2014: 0,25 Ct)

Umlage zu abschaltbaren Lasten

Ab dem Jahr 2014 wurde die Umlage zu abschaltbaren Lasten neu auf den Strompreis umgelegt. Sie wird im Jahr 2016 jedoch nicht verrechnet und beträgt 0,00 Ct (Vgl. 2015: 0,006; 2014: 0,009 Ct).   

§19-Umlage

Besonders stromintensive Unternehmen mit sehr hohen und konstanten Verbräuchen konnten sich in der Vergangenheit komplett von den Netzentgelten befreit. Seit einer Gesetzesänderung 2013 wurden die Privilegien zwar gekürzt, dennoch kommen stromintensive Firmen noch in den Genuss von deutlich verminderten Netzentgelten. Diese Vergütungseinbußen der Netzbetreiber werden über den Strompreis gewälzt und betragen für das Jahr 2016: 0,378 Ct (Vgl. 2015: 0,237 Ct; 2014: 0,092; 2013: 0,329 Ct)

Konzessionsabgabe:

Die Konzessionsabgabe ist eine Zahlung an Städte und Gemeinden für die Wegenutzungsrechte. Sie variiert je nach Stadtgröße, Stromverbrauch und Leistungsspitzen und liegt zwischen 0,11 Cent für Großverbraucher und 2,39 Ct für Haushaltskunden in Großstädten. Selbst für mittlere Betriebe bestehen hier gute Möglichkeiten zur Absenkung der Konzessionsabgabe auf den Minimalpreis.

Stromsteuer:   

Die Stromsteuer zählt zu den sachfremden Kosten und dient vor allem zur Finanzierung der Renten. Sie beträgt 2,05 Cent kann aber z.b. mit dem sogenannten Spitzenausgleich für Großverbraucher gesenkt oder sogar erlassen werden.

MWST:   

Die Mehrwertsteuer beträgt 19% auf alle vorangegangenen Preiskomponenten (auch Umlagen und Stromsteuer!) 

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