Mieterstrom für Innenstädte

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Das (neue) Mieterstrommodell

viele Dachflächen in Deutschland sind nach wie vor energetisch ungenutzt. Dabei gibt es viele Möglichkeiten die riesigen Flächen nutzbar zu machen! Neben Dachterrassen, sind vor allem Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen die erste Wahl für mehr Umweltschutz. Insbesondere das Potential von Photovoltaikanlagen auf Dächern kann dabei kaum unterschätzt werden:

viele Dachflächen in Deutschland sind nach wie vor energetisch ungenutzt. Dabei gibt es viele Möglichkeiten die riesigen Flächen nutzbar zu machen! Neben Dachterrassen, sind vor allem Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen die erste Wahl für mehr Umweltschutz. Insbesondere das Potential von Photovoltaikanlagen auf Dächern kann dabei kaum unterschätzt werden:

Eine Kurzstudie HTW Berlin hat 2018 ermittelt, dass über ein Drittel des aktuellen Stromverbrauchs der Bundeshauptstadt durch PV Dachanlagen im Stadtgebiet bilanziell gedeckt werden könnte. Verschiedene Ansätze dieses Potential zu erschließen gibt es bereits: So wurde in einigen Städten bereits eine Pflicht zur Dachnutzung durch PV-Anlagen für Neubauten erlassen – bspw. in Tübingen.

Bundesweit gibt es zur Nutzung dieses Potentials seit 2017 das sogenannte Mieterstrommodell. Viel getan hat sich allerdings nicht: Die Rahmenbedingungen waren zu kompliziert und zu wenig lukrativ. Doch das neue EEG 2021 verspricht Besserung! Damit rückt für Mieter die Möglichkeit an der Energiewende teilzunehmen und insbesondere auch finanziell zu profitieren wieder in greifbare Nähe. Aber auch Vermieter können sich eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen. Wir erklären wie es funktioniert.

Was ist Mieterstrom?

Unter dem Mieterstrommodell versteht man die Belieferung von Privatkunden in Mehrfamilienhäusern, aus einer auf dem Dach installierten Solaranlage. Um den Strombezug zu jeder Zeit zu garantieren, besteht der gelieferte Strom aus einer Mischung des Solarstroms vom eigenen Dach und dem Restbezug aus dem Netz zu Zeiten fehlender Sonneneinstrahlung.

 

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Win-Win: Mieter und Vermieter profitieren

Die Win-Win-Situation für Mieter, Vermieter und einem ggf. beteiligten Energieversorgungsunternehmen ergibt sich dabei einerseits aus den entfallenden Netznutzungsentgelten, da der Strom vom Dach direkt an den Verbraucher geliefert und nicht durch das öffentliche Versorgungsnetz geleitet wird. Darüber hinaus sind die Stromgestehungskosten von modernen PV-Anlagen zunehmend auch mit dem preiswertesten konventionellen Energieträger, der Braunkohle, konkurrenzfähig, wie das Fraunhofer-Institut regelmäßig in seinen "aktuellen Fakten zur Photovoltaik" darstellt. So entsteht ein Endkundenstrompreis, der für gewöhnlich unter den Strombezugskosten aus dem Netz liegt, während gleichzeitig der Vermieter Gewinne erzielen kann.

 

Mieterstrommodelle werden seit diesem Jahr wieder aus der EEG-Umlage gefördert

Für Strom gilt in Deutschland für gewöhnlich das Doppelvermarktungsverbot: Strom, für den bereits eine Einspeisevergütung bezogen wurde, darf nicht nochmal als "Grünstrom" an Letztverbraucher vermarktet werden. Das ist beim Mieterstrom anders. Der Strom darf an die Mieter im Haus oder Quartier vermarktet werden und trotzdem wird vom Netzbetreiber eine EEG-Vergütung gezahlt. Diese ist allerdings geringer als die reguläre Vergütung und wird separat von der BNetzA ausgewiesen. Zwar war das auch schon vor dem EEG 2021 der Fall, allerdings waren die Vergütungssätze für Mieterstrom so angesetzt, dass die Vergütung durch die dynamische Degression im letzten Jahr 0 Ct/kWh betrug und auch vorher bereits sehr niedrig war. Für jetzt im März in Betrieb genommene Anlagen mit einer Größe zwischen 10 und 40 kWp erhält der Anlagenbetreiber 3,42 Ct./kWh EEG-Förderung - zusätzlich zu den Erlösen aus dem Energieverkauf an die Mieter. Die jeweils aktuellen Werte, auch für andere Anlagengrößen und Vermarktungsformen sind bei der Bundesnetzagentur verfügbar.

 

Endlich klar geregelt: Der Vermieter darf die Stromvermarktung an Drittanbieter abgeben

Außerdem war bisher nicht klar, ob die Vermarktung des Stroms auch Dritte übernehmen dürfen. Für viele Vermieter wäre die Stromversorgung ihrer Mieter (rechtliches) Neuland und mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden gewesen. Die Beauftragung der Versorgung ist mit dem EEG 2021 im § 21 (3) nun explizit erlaubt worden.

 

Und jetzt?

Wird ein Mieterstrommodell umgesetzt, haben Mieter auch weiterhin die freie Wahl Ihres Stromanbieters. Mieter die daran teilnehmen erhalten allerdings echten Ökostrom vom eigenen Dach zum Sparpreis gegenüber der "normalen" Belieferung.

 

Möchten Sie als Vermieter oder Hausverwalter für Ihre Immobilie ein Mieterstromprojekt durchführen, empfehlen wir, sich einen kompetenten Partner dazu zu holen, denn: Öffentliche Versorgung ist das Herzstück einer funktionierenden Wirtschaft und Gesellschaft und daher dynamisch aber auch gesetzlich streng reguliert.
Das Team von Innostrom ist daher jederzeit startklar, Sie bei Ihrem Projekt zu unterstützen. Ob als White-Label-Lösung für ein konkretes Projekt oder mit einer Beratung. 

 

Sprechen Sie uns also gerne an - per E-Mail oder Telefon!

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