Strom muss in dem Moment erzeugt werden, in dem er verbraucht wird und er muss über das Netz dorthin gelangen, wo gerade Bedarf besteht. In der Praxis passt das nicht immer zusammen. Redispatch wirkt dem entgegen, indem das Netz durch gezielte Anpassungen stabilisiert wird. Welche Auswirkungen ergeben sich für Anlagenbetreiber?
Zu Anfang ein klassisches Beispiel: An stürmischen Tagen produzieren norddeutsche Windparks deutlich mehr Strom, als die Leitungen Richtung Süden transportieren können. Strom muss jedoch im selben Moment erzeugt und verbraucht werden. Droht eine Überlastung bestimmter Leitungsabschnitte, weisen die Übertragungs- oder Verteilnetzbetreiber Kraftwerke vor dem Engpass an, ihre Einspeisung zu drosseln (Abregelung). Gleichzeitig müssen Anlagen hinter dem Engpass ihre Leistung erhöhen (Aufregelung), damit die Balance zwischen Erzeugung und Verbrauch im Gesamtsystem gewahrt bleibt.
Redispatch dient somit als kurzfristiges Sicherheitsinstrument des Engpassmanagements, solange der physische Netzausbau noch nicht im erforderlichen Maße abgeschlossen ist.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Jahrzehntelang war Redispatch ein Werkzeug, das fast nur für große konventionelle Kraftwerke gebraucht wurde. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich das Bild gedreht: Strom kommt heute aus tausenden dezentralen Quellen, die Erzeugung schwankt stärker, und die Netze sind häufiger an ihrer Belastungsgrenze.
Mit der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) wurde zum 1. Oktober 2021 der Redispatch 2.0 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt werden Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt sowie alle Anlagen, die jederzeit durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sind, einbezogen. Die rechtliche Basis hierfür bilden die §§ 13, 13a und 14 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel dieser Vereinheitlichung ist es, das gesamte Flexibilitätspotenzial aller Erzeuger zu nutzen, um die Systemsicherheit kosteneffizienter zu gestalten. Aus dem Notfallinstrument von früher ist ein laufend genutztes Werkzeug der Netzführung geworden.
Folgen für Anlagenbetreiber
Direkt zu spüren bekommen das vor allem die Betreiber größerer Wind-, Solar-, Biogas- und KWK-Anlagen. Sie müssen technisch erreichbar sein, Daten an Netzbetreiber und Marktpartner melden und damit rechnen, dass ihre Anlage zeitweise heruntergeregelt wird. Ein wichtiges Detail: Wer abgeregelt wird, bekommt einen finanziellen Ausgleich. Das bedeutet, er soll wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte die Abregelung nicht stattgefunden. Dennoch steigen die Erlösrisiken, da die Komplexität der Abrechnungsverfahren zunimmt und die Häufigkeit der Eingriffe aufgrund des schleppenden Netzausbaus tendenziell steigt.
Auch kleinere Photovoltaikanlagen rücken näher an das Thema heran. Für neue PV-Anlagen ab 7 Kilowatt-Peak gelten inzwischen Anforderungen an die Steuerbarkeit, und die Pflicht zur Direktvermarktung. Bestandsanlagen genießen grundsätzlich Vertrauensschutz, doch viele werden in den kommenden Jahren technisch nachgerüstet.
Die Regeln rund um Redispatch entwickeln sich laufend weiter. Wir aktualisieren diesen Beitrag fortlaufend und stehen Anlagenbetreibern bei Fragen rund um Redispatch und die passende Vertragsgestaltung gern beratend zur Seite.