Es klingt paradox: Stromerzeuger zahlen, damit jemand ihren Strom abnimmt.
Was vor einigen Jahren noch eine seltene Randnotiz im Energiehandel war, prägt den deutschen Strommarkt inzwischen in jeder zweiten Mai- und Junistunde. Die Zahlen für 2024 und 2025 zeigen, dass negative Strompreise vom Ausnahmephänomen zum strukturellen Bestandteil des Marktes geworden sind.
Negativpreise: verstehen und richtig reagieren
Was sind negative Preise?
Von negativen Strompreisen spricht man, wenn der an der Strombörse festgestellte Preis für eine Lieferstunde unter null Euro je Megawattstunde fällt. In diesen Stunden zahlt also nicht der Käufer, sondern der Erzeuger. Wer einspeist, muss Geld dafür aufwenden, dass jemand den Strom überhaupt abnimmt. Im Hintergrund steht die zentrale Funktionsweise des Stromnetzes: Erzeugung und Verbrauch müssen sich stets exakt die Waage halten.
Wie entstehen negative Stunden?
Drei Faktoren wirken zusammen. Erstens speisen Wind- und Photovoltaikanlagen bei sonnigen, windreichen Tagen sehr große Mengen ein. Häufig genau dann, wenn die Nachfrage gering ist, etwa an sonnigen Sonn- und Feiertagen. Zweitens lassen sich konventionelle Kraftwerke wie Braunkohle- oder Kernkraftwerke technisch und wirtschaftlich nicht beliebig schnell drosseln; auch Verpflichtungen am Regelenergiemarkt wirken stabilisierend auf die Erzeugung. Drittens reichen die heute verfügbaren Speichereinrichtungen noch nicht aus, um Überschüsse in vollem Umfang aufzunehmen. An der Strombörse führt das im Day-Ahead-Auktionsverfahren dazu, dass der markträumende Preis ins Negative fällt.
Entwicklung & aktuelle Zahlen
Negative Großhandelspreise gibt es in Deutschland seit 2008. Lange Zeit waren sie selten, 2022 traten sie nur an 13 Tagen auf. Das hat sich grundlegend geändert: Im Jahr 2023 lag der Wert bei 301 Stunden, 2024 waren es 457 Stunden. 2025 verzeichnete die Bundesnetzagentur 573 Stunden mit negativen Großhandelspreisen. Die meisten Negativstunden fallen heute in das Frühjahr und den Sommer. Auch die Tiefstwerte werden extremer: Am 26. April 2026 sank der Börsenpreis kurzzeitig auf rund minus 480 Euro/MWh.
Gesetzliche Regelungen – Fokus auf § 51 EEG
Seit Jahren ist die Förderung erneuerbarer Anlagen bei negativen Preisen eingeschränkt. Die zentrale Verschärfung kam mit dem sogenannten Solarspitzengesetz, das am 25. Februar 2025 in Kraft trat. Für neu in Betrieb genommene Solar- und Windanlagen entfällt die Vergütung seitdem ab der ersten Viertelstunde mit negativem Preis. Die Schwelle gilt bereits ab 2 Kilowatt installierter Leistung, sofern ein intelligentes Messsystem vorhanden ist.
Wichtig ist der Unterschied zwischen den beiden Vergütungsformen: Kleinere Anlagen erhalten meist eine feste Einspeisevergütung pro KWh. Größere Anlagen vermarkten ihren Strom direkt an der Börse und bekommen zusätzlich eine Marktprämie als Aufschlag. In beiden Fällen sinkt der Vergütungsanspruch in negativen Stunden auf null. Zum Ausgleich wird der 20-jährige Förderzeitraum am Ende um die ausgefallenen Stunden verlängert. Bestandsanlagen, die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden, behalten ihre bisherigen Regelungen.
Auf Verbraucherseite hat sich ebenfalls etwas getan: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten nach § 41a EnWG mindestens einen dynamischen Tarif anbieten, der die Börsenpreise stündlich weitergibt.
Folgen für Anlagenbetreiber
Wer eine bestehende Anlage mit fester Einspeisevergütung betreibt, ist meist nicht oder nur eingeschränkt betroffen. Spürbar wird der Effekt vor allem bei neueren Anlagen und in der Direktvermarktung. Da Solaranlagen ihre Spitzen genau dann erzeugen, wenn häufig negative Preise auftreten, fallen Erlöse genau in den ertragreichsten Sonnenstunden weg. Bei Wind- und Solarprojekten beeinflusst das die Wirtschaftlichkeitsrechnung deutlich. Biogas- und Speicheranlagen können hingegen profitieren, wenn sie flexibel auf Preissignale reagieren.
Chancen und Risiken für Endverbraucher
Wer einen klassischen Festpreistarif hat, merkt von negativen Börsenpreisen nichts. Mit einem dynamischen Tarif sieht es anders aus: Hier werden günstige Stunden direkt zum Vorteil, etwa zum Laden des E-Autos, für die Wärmepumpe oder den Heimspeicher. Im Gegenzug schlagen aber auch teure Stunden voll durch. Ein dynamischer Tarif lohnt sich vor allem dort, wo Verbrauch flexibel verschoben werden kann und ein Smart Meter installiert ist.
Handlungsempfehlungen
für Anlagenbetreiber:
- In Flexibilität investieren: etwa in Batteriespeicher oder steuerbare Verbraucher.
- Intelligente Messsysteme rechtzeitig installieren, um regulatorisch handlungsfähig zu bleiben.
- Negative Stunden realistisch in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigen.
für Privatkunden:
- Prüfen, ob ein dynamischer Tarif zum eigenen Verbrauchsverhalten passt.
- Steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher gezielt in günstige Stunden verlagern.
- Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Einrichtungen nach § 14a EnWG nutzen.
- Marktentwicklung im Blick behalten – die Rahmenbedingungen verändern sich weiterhin dynamisch.